Dieses Thema ist seit Jahren aktuell und von immer größerer Brisanz. Illegales Ausgraben archäologischer Bodenfunde fügt unserem kulturellen Erbe täglich großen Schaden zu. Die gesetzliche Lage ist unbefriedigend. Wir versuchen, durch Aufklärung das Bewusstsein dafür zu wecken, warum Metallsuchgeräte ein großes Problem sind.

Abenteuer Bodenfund

Infoveranstaltung für Sondengänger Herbst 2013

 
Archäologische Bodenfunde kommen nicht nur durch Ausgrabungen zutage, sondern zunehmend auch durch die Tätigkeit von Sondengängern. Die Szene ist extrem heterogen – die Bandbreite reicht von interessierten Heimatforschern bis zu Metallsuchern, die illegal geborgenes Material verkaufen. Auch aus diesem Grund steht die offizielle Archäologie diesem Themenbereich höchst kritisch gegenüber. Beiden Gruppen war und ist klar, dass nur intensive Kommunikation zu befriedigenden Lösungen führen wird.

Aus diesem Grund organisierte das Landesmuseum in Kooperation mit dem Netzwerk Geschichte Österreichs (NGÖ) und der Gesellschaft für Archäologie in Oberösterreich (GesArchOÖ) am 13.9. eine dreistündige Informationsveranstaltung im Schlossmuseum. Vortragende aus dem Bereich Archäologie und Numismatik sowie Vorstandsmitglieder des NGÖ präsentierten in Kurzreferaten die verschiedenen Aspekte der Thematik, Lösungsansätze und gelungene Kooperationsprojekte. Dem Ruf nach Dialog wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Rahmen einer intensiven Diskussion und beim Ausklang in einem Linzer Gasthaus gerecht. Die verschiedenen Positionen von Archäologie und interessierten Laien wurden freundschaftlich diskutiert.

Ziel ist die Wiederholung dieser Veranstaltung, eventuell auch in anderen Bundesländern, sowie die Fortsetzung der Kooperation mit dem NGÖ auch in anderen Bereichen.

 


Alte Probleme – Neue Wege:

Kooperation mit Sondengängern ab 2012

 
Im Herbst 2011 veranstaltete das Bundesdenkmalamt eine Tagung zum Thema „Graue Schafe“ – zur fachlichen Relevanz unautorisiert geborgener (Prospektions-)Funde. Die Beiträge wurden im Herbst 2012 publiziert (FÖ 50, 2011, 139-164).
An dieser Stelle möchten wir festhalten, dass der auch von uns verwendete Begriff „Graue Schafe“ als Metapher zu verstehen ist, und keineswegs als Beleidigung einzelner Menschen oder ganzer Personengruppen. Die Problematik der Angelegenheit ist durch das Bild der unterschiedlich gefärbten Schafe (von schwarz über verschiedene Graustufen bis weiß) einfach gut zu illustrieren, wie wir auch durch unseren Beitrag (Leskovar, Traxler 2011, siehe Zitat unten) gezeigt haben.
Nicht nur uns ist bewusst, wie heterogen die Sondengänger-Szene ist. Neben eindeutig illegal operierenden und Schaden in Kauf nehmenden Personen, die aus unserer Sicht für Kooperationen ungeeignet sind, gibt es eine große Anzahl von Interessierten, denen viel am archäologischen Erbe liegt. Die gesetzliche Lage und die schlechte personelle Ausstattung der österreichischen archäologischen Institutionen erlaubt zwar nur wenig Spielraum, um mit diesem Teil der Sondengänger-Szene intensiv und langfristig zu kooperieren. Den Versuch zu unternehmen und bereits geschlossene Kontakte nicht abbrechen zu lassen, ist jedoch unser erklärtes Anliegen. Selbstverständlich müssen wir uns bei allen Aktivitäten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bewegen. Kooperationen müssen auf gegenseitigem Vertrauen aufbauen, das erst im Laufe der Zeit und in erster Linie durch persönliche Kontakte entsteht. Jedes positive Beispiel einer gelungenen Kooperation erlaubt weitere, vielfältigere und intensivere gemeinsame Projekte.

Als erster konkreter Schritt konnte die Prospektion einer römerzeitlichen Fundstelle bei Wels als Kooperation zwischen GesArchOÖ, OÖ. Landesmuseum und Netzwerk Geschichte Österreich (NGÖ) im Herbst 2012 und im Frühjahr 2013 durchgeführt werden. Das Team des NGÖ unterstützte die Arbeiten in seiner Freizeit, wofür wir unseren Dank aussprechen möchten.

Im April 2013 wurde die „Arbeitsgruppe Sondengänger“, bestehend aus österreichischen Archäolog(inn)en unterschiedlichster Institutionen, gegründet. Erstes Ziel ist Informationspolitik auf allen Ebenen. In Kooperation mit dem NGÖ, der GesArchOÖ und dem OÖ. Landesmuseum plant die Arbeitsgruppe für Herbst 2013 eine Informationsveranstaltung für Sondengänger und andere Interessierte im Schlossmuseum Linz.


MMVI

Raubgräberei und Archäologie.

 
Durch illegale Suchaktionen an Bodendenkmalen wird (nicht nur in Oberösterreich) jährlich großer Schaden angerichtet. Oftmaligen Beteuerungen, nur in geringen Tiefen zu suchen und zu graben, stehen zerstörte Fund- und Befundensembles gegenüber, die bei gezielter archäologischer Untersuchung auch in diesen geringen Tiefen noch gut analysierbare Ergebnisse erbringen würden (siehe weiterführende Literatur). Den möglicherweise einzigen datierenden Metallfund aus einem Grab zu entfernen, stellt nicht nur häufig einen Verstoß gegen das Denkmalschutzgesetz dar. Vor allem wird dadurch der „Rest“ des Grabes – Skelettreste, Gefäßbeigaben, etwaige nicht entfernte Metallteile, Grabeinbauten, etc. – undatierbar und damit wissenschaftlich zwar nicht vollkommen wertlos, für weiterführende kulturwissenschaftliche Studien jedoch unbrauchbar. Darüber hinaus gehen Einzelobjekte bzw. Fundensembles für die wissenschaftliche Analyse verloren.

Diese Faktoren sind seit langem bekannt. Die Bandbreite des Umgangs mit der Problematik von Seiten der Archäologie reicht in Europa vom völligen Verweigern jeglicher Zusammenarbeit bis zur Ausgabe von zeitlich und örtlich begrenzten Suchgenehmigungen für Sondengeher.

Die an oberösterreichischen Institutionen im archäologischen und numismatischen Bereich tätigen WissenschaftlerInnen nehmen die Gründung der „Gesellschaft für Archäologie in Oberösterreich“ zum Anlass, im Rahmen einer Petition zur Problematik Stellung zu nehmen.


Petition 2006

 

Wir verpflichten uns,
  • die Vorgaben des Denkmalschutzgesetzes sowie die von EAA (European Association of Archaeologists) und ICOM (International Council of Museums) herausgegebenen Richtlinien/ethischen Codes für Museen bzw. ArchäologInnen/NumismatikerInnen weiterhin zu erfüllen sowie die Öffentlichkeit umfassend darüber zu informieren.
  • das illegale Suchen nach Metallen in Oberösterreich und die damit verbundene Gefährdung von Fundstellen in keiner Weise zu unterstützen.
  • im Rahmen unserer Tätigkeit keinerlei Objekte dubioser Herkunft bzw. solche, deren Bergung den Fundkontext undokumentiert zerstört hat, anzukaufen, außer nach gründlichster Analyse der Gesamtsituation und nur in Einzelfällen, wenn das Objekt/Ensemble von größter wissenschaftlicher Bedeutung ist bzw. sein Verbleib im Land Oberösterreich zwingend notwendig erscheint (Die Entscheidung ist nach Möglichkeit in Absprache mit der KollegInnenschaft zu fällen).
  • Metallsondengänger nicht durch Werkverträge, freie Dienstverträge oder Ähnliches als solche zu beschäftigen, sondern den Versuch zu unternehmen, das Interesse durch bestehende Arbeitsgemeinschaften und die Einbindung in Arbeitsprozesse der archäologischen Forschung u.ä. zu kanalisieren.

 

Wir fordern,

  • strengere Gesetze zum Schutz von Bodendenkmalen und damit verbunden ein deutlich höheres Strafmaß bzw. eine entsprechende Exekution.
  • ein Verbot des freien Verkaufs von Metallsuchgeräten bzw. eine Registrierungspflicht.
  • Dr. Reinhardt Harreither, Museum Lauriacum
  • Mag. Christian Hemmers, Gesellschaft für Archäologie in Oberösterreich
  • Mag.ª Jutta Leskovar, OÖ. Landesmuseen
  • Dr.in Renate Miglbauer, Stadtmuseum Wels
  • Dr. Bernhard Prokisch, OÖ. Landesmuseen
  • Dr. Erwin M. Ruprechtsberger, Nordico – Museum der Stadt Linz
  • Dr.in Christine Schwanzar, OÖ. Landesmuseen
  • Mag. Stefan Traxler, Gesellschaft für Archäologie in Oberösterreich

Literatur:

www.icom-oesterreich.at/kodex.pdf

www.e-a-a.org/germancode

Werner Zanier, Metallsonden – Fluch oder Segen für die Archäologie? Zur Situation der privaten Metallsucherei unter besonderer Berücksichtigung der bayerischen Verhältnisse. Bericht der bayerischen Bodendenkmalpflege 39/40, 1998/99, 9-55. (Mit zahlreichen Literaturhinweisen)

Archäologisches Nachrichtenblatt 11/2, 2006. (Mehrere Artikel zum Thema)

„Graue Schafe“ – zur fachlichen Relevanz unautorisiert geborgener (Prospektions-)Funde. Resümees zum Fachgespräch vom 1. September 2011 in der Kartause Mauerbach. Fundberichte Österreichs 50, 2011, 139-164. (Mehrere Artikel zum Thema)

Jutta Leskovar, Stefan Traxler, Sondengänger und Raubgräber – Der Versuch einer definitorischen Kategorisierung. Mit einer Antwort auf Raimund Karl. Fundberichte Österreichs 50, 2011, 149-155.

Auszug aus dem Verhaltenscode der EAA
(European Association of Archaeologists)

„1.11.6 Archäologen werden sich weder an irgendeiner Form illegalen Handels von Antiquitäten oder Kunstwerken beteiligen, noch erlauben, dass ihr Name mit Aktivitäten in Verbindung gebracht wird, die von der UNESCO Konvention über die Möglichkeiten des Verbots und der Verhinderung von illegalem Import, Export oder Transfer von Kulturbesitz aus dem Jahre 1970 eingeschlossen werden.

1.11.8 Es ist die Verpflichtung der Archäologen, die Aufmerksamkeit zuständiger Behörden auf die Bedrohung des archäologischen Erbes, einschließlich der Plünderung von Fundplätzen und Denkmälern sowie des illegalen Handels von Antiquitäten, zu lenken und alle ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, um ein entsprechendes Entgegenwirken der zuständigen Behörden zu erreichen.“

Auszug aus den ethischen Richtlinien des ICOM
(International Council of Museums)

„3.2 Unrechtmäßiger Erwerb

[…]

Ein Museum soll Objekte oder Exemplare nur dann kaufen, leihen oder als Geschenk bzw. Legat annehmen, wenn der Träger und die verantwortliche Person im Museum überzeugt sind, dass ein gültiger Rechtstitel erlangt werden kann. Es müssen alle notwendigen Anstrengungen unternommen werden, um sicherzustellen, dass eine mögliche Neuerwerbung nicht etwa im Ursprungsland oder irgendeinem anderen Land (einschließlich des eigenen), in dem es sich legal befunden haben mag, auf illegale Weise erworben oder exportiert wurde. Bevor ein Erwerb in Erwägung gezogen wird, sollte alles daran gesetzt werden, die vollständige Provenienz des betreffenden Objekts zu ermitteln – von seiner Entdeckung oder Entstehung an.
Zusätzlich zu den oben beschriebenen Schutzmaßnahmen darf ein Museum keine Stücke akzeptieren, bei denen berechtigter Grund zu der Annahme besteht, dass ihre Entdeckung mit der ungenehmigten, unwissenschaftlichen oder absichtlichen Zerstörung oder Beschädigung historischer Denkmäler einherging. Dies gilt auch für archäologische und geologische Stätten sowie natürliche Lebensräume und für Funde, die dem Grundeigentümer oder den zuständigen Behörden verheimlicht wurden.

[…].“